#61

RE:8. Venus in Berlin (2004)

in Berichte zu den großen Messen 31.10.2004 21:21
von Tom
Elite Member | 198 Beiträge

Hallo Xander,

zu dem Thema der Veröffentlichung von Bildern ist ist interessanter Artikel in der aktuellen Foto-Video Digital von Chip enthalten. Dort heißt es:
"Es ist grundsätzlich verboten, Bilder von jemanden zu veröffentlichen, der nicht eingewilligt hat. Dem Fotografierten steht das "Recht am eigenen Bild" zu. Die Einwilligung muß der Fotografierte nicht immer wörtlich geben, es kann auch ausreichen, wenn er seine Zustimmung anders signalisiert. Etwa, indem er zum Zeitpunkt der Aufnahme bewusst in die Kamera geschaut hat."

Wenn auf der Messeveranstaltung grundsätzlich das Einverständnis zum Fotografieren gegeben worden ist, dürfte auch das Veröffentlichen auch kein Problem sein. Rechtlich bedenklich ist sicherlich eine kommerzielle Vermarktung dieser Bilder.

Gruß
Tom


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#62

RE:8. Venus in Berlin (2004)

in Berichte zu den großen Messen 01.11.2004 18:28
von Jens
Admin | 2.388 Beiträge

Hallo Xander

die Idee mit dem Thread zu Bildern auf anderen Seiten ist gut.
Allerdings nur zu Seiten die dem deutschen Jugendschutz entsprechen.
Du kannst einen Thread dazu gerne eröffnen(evtl. unter Tipps und Infos)
Ich werd dann noch ein entsprechendes Unterforum einrichten wo ich diesen Thread hineinschiebe.

Zu den rechtlichen Aspekten gibt die Seite http://www.bildnisrecht.de sehr gute Informationen zu Gesetzestexten.
Diese sind auch einzuhalten!


Jens


zuletzt bearbeitet 01.11.2004 18:30 | nach oben springen
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#63

RE:8. Venus in Berlin (2004)

in Berichte zu den großen Messen 02.11.2004 00:07
von Marcel
Profi Member | 387 Beiträge

[Bildnisrecht.de]

Sehr schöne Seite! Danke fur den Link, Jens.

Ich fotografiere sehr oft schöne Frauen auf Techo Paraden, wie die G-Move (Hamburg), Vision Parade (Bremen) oder die Reincarnation Parade (Hannover). Bei den meisten Foto's bitte ich um Erlaubniss zum Fotografieren.

Ich habe vor einem Jahr einige Sites mit Deutschen Gesetzteksten studiert, und konkludiert das es keine Probleme gibt um diese Bilder auf eine Internetseite zu publizieren.

Citat Bilnisrecht.de

"Denn wer an einer Veranstaltung teilnimmt, der muß auch damit rechnen, daß er gesehen und fotografiert wird."

Eine Erotikmesse findet aber nicht in der öffentlichkeit statt. Keine ahnung ob das die Sache ändert.

Mfg,

Marcel


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#64

RE:8. Venus in Berlin (2004)

in Berichte zu den großen Messen 02.11.2004 17:37
von Jens
Admin | 2.388 Beiträge

Ich würde eine Erotikmesse schon als eine öffentliche Veranstaltung sehen.
Mitunter wird dort auch fürs Fernsehen gedreht, und die Besucher sind dann auch zu sehen.
Wichtig ist nur, wenn jemand Bestandteil einer Gruppe ist, brauch man keine Genehmigung.
Wird aber eine Person bewußt aus der Gruppe herausgezoomt dann brauch man eine Genehmigung.


Jens


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#65

Venus Award 2004

in Berichte zu den großen Messen 16.02.2005 21:15
von Jens
Admin | 2.388 Beiträge

Hallo

in der Gastgalerie habe ich einige Bilder vom Venus Award eingestellt.
Die Bilder wurden mir von Pjotr hier aus dem Forum zugeschickt.
Vielen Dank, Pjotr.

Jens


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