#1

Generelle Frage zum Fotorecht

in Fotografie 10.04.2006 14:17
von mabai
Profi Member | 282 Beiträge
Hallo,

ich bin schon ein wenig verwundert, dass man hier immer wieder Links zu Fotos von den Messen im Internet findet.

Eigentlich dachte ich, eine Veröffentlichung der Fotos sei nicht gestattet....
Internet ist auch eine Art Veröffentlichung.
Ich würde das auch gern machen, wenn nichts dagegen spricht. Habe mich bisher aber nicht getraut...

Gibt es da irgendwelche Richtlinien? Ich weiß, dass kommerzielle Nutzung ausgeschlossen ist, aber ich dachte eben generelle Veröffentlichung ebenso.

Grüße, mabai

zuletzt bearbeitet 31.10.2007 10:32 | nach oben springen

#2

RE: Generelle Frage

in Fotografie 10.04.2006 17:49
von Jens
Admin | 2.388 Beiträge

Hallo mabai,

dieses Thema hatten wir glaube ich schon öfter.
Generell sollte schon eine Genehmigung der abgebildeten Person vorliegen, Gruppenaufnahmen bei öffentlichen Veranstaltung sind davon ausgenommen, ich denke mal eine Gruppe fängt ab 3-5 Leuten an, weiß ich aber nicht genau.
Bei Künstlern verhält es sich wieder anders, zum einen gestattet der Veranstalter (dort haben die Künstler einen Vertrag) das Fotografieren, zum anderen
Zitat: http://www.bildnisrecht.de
"So darf ein Bildnis veröffentlicht werden, wenn es aus dem Bereich der Zeitgeschichte stammt. Darunter sind u.a. Fotografien von Politikern, Schauspielern oder "Promis" zu verstehen, also Personen, die eine gewisse Rolle in der Öffentlichkeit spielen. Aber auch das gilt nicht ausnahmslos, denn die Aufnahme darf sich aber nur auf den öffentlichen Bereich beziehen."
Die Künstler sind ja Personen der Zeitgeschichte, siehe z.B. Claudia im TV bei Sat1.

Am Besten aber trotzdem, wenn möglich, das Einverständnis des Künstlers holen.

Genauere Informationen gibt es hier: http://www.bildnisrecht.de


__________
Jens


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#3

RE: Generelle Frage

in Fotografie 10.04.2006 20:25
von megaballs
Senior Member | 95 Beiträge

Hallo Jens, Mabai

über dieses Thema kann man endlos diskutieren, doch dabei bitte den Grundsatz "Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter" nicht vergessen.

Von den Darstellern wie auch den Besuchern kann sich wohl kaum einer einen Anwalt oder einen Rechsstreit leisten. Und wer das Fotografieren toleriert und nicht einschreitet und ein Aufhören verlangt, kann nachher wohl auch nicht gut behaupten, er oder sie hätte das nicht gewollt. Ein Darsteller lebt ja geradezu von der Tatsache, dass man über ihn oder sie spricht und wenn diese Leute selber die freizügigsten Darstellungen auf ihren eigenen Websites oder Videos kommerziell darbieten, wird denen wohl kein Richter glauben, dass sie sich ob einem Amateurfoto verletzt fühlen.

Gruss
Hans


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#4

RE: Generelle Frage

in Fotografie 10.04.2006 20:50
von mabai
Profi Member | 282 Beiträge

Hallo Jens,

die Grundsätze sind mir ja auch bekannt. Deswegen frage ich, denn es gibt bekanntlich Tausende von Fotos von den Messen im Internet. Entsprechende Links werden hier ja auch veröffentlicht.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass die jeweilige Künstlerin - und darum geht es ja letztlich, nicht um die manchmal als "Beiwerk" abgebildeten Besucher - jedesmal gefragt wird.

Hallo Hans, es geht doch auch um die "Bildrechte". Bei den Fotos auf den Künstler-Homepages kann man davon ausgehen, dass die rechtliche Frage geklärt ist. Also dass die entsprechenden Verträge vorhanden sind. Insofern ist das nicht unbedingt vergleichbar. Aber den Grundsatz Kläger/Richter kenn ich natürlich auch, und wahrscheinlich wird einfach danach gehandelt.

Danke für die Antworten, dann werde ich wohl auch mal aktiv werden ;-)

Grüße

mabai


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#5

RE: Generelle Frage

in Fotografie 11.04.2006 14:17
von Andrew Matis
Produzent/Regisseur | 67 Beiträge
"Ein Darsteller lebt ja geradezu von der Tatsache, dass man über ihn oder sie spricht und wenn diese Leute selber die freizügigsten Darstellungen auf ihren eigenen Websites oder Videos kommerziell darbieten, wird denen wohl kein Richter glauben, dass sie sich ob einem Amateurfoto verletzt fühlen."

Falsche Annahme, und sie hat auch keine Rechtsgrundlage. Denn wie du schon formuliert hast: wenn ein Model ihre Bilder/Filme kommerziell anbietet, können nicht gebilligte Veröffentlichungen ihre geschäftlichen Interessen verletzen. Fotografen, die ohne schriftliche Zustimmung der Models Bilder veröffentlichen, gehen immer das Risiko ein, entweder wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte oder wegen Verletzung der geschäftlichen Interessen/Urheberrechte verklagt zu werden. Es hängt nur vom Model ab, ob sie in solchen Fällen aus Marketing/Werbegründen auf juristische Schritte verzichtet, oder nicht.
Ein(e) Fotomodel/Künstlerin/Pornodarstellerin wird im juristischem Sinne auch auf keinen Fall als "zeitgenössische Person" betrachtet, da sie sich grundsätzlich aus geschäftlichen Gründen fotografieren/filmen lässt. Deshalb gibt es in unserer Branche sehr umfangreiche und detaillierte Verträge mit den Models, und wer solche nicht in seiner Hand hat, sollte auf Veröffentlichungen lieber verzichten.

Auch theoretisch betrachtet macht es keinen Sinn, dass einige Fotografen mehere hundert Euro für ein Shooting bezahlen, um Bilder veröffentlichen zu können, und andere dann einfach auf eine Erotikmesse gehen, um dort ihre Bilder zu schiessen, die sie veröffentlichen können...

http://www.LamourArts.com | http://www.DarkCherub.com


zuletzt bearbeitet 11.04.2006 14:28 | nach oben springen

#6

RE: 11. Venus Berlin 18.10.-21.10.2007

in Fotografie 29.10.2007 22:27
von PK
Elite Member | 141 Beiträge

Tolle Bilder, die von der Messe reingestellt wurden!!!
Aber müßten die Gesichter der Besucher nicht unkenntlich gemacht werden???


Si vis amari, ama!

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#7

RE: 11. Venus Berlin 18.10.-21.10.2007

in Fotografie 29.10.2007 22:41
von livepix
Junior Member | 4 Beiträge

Zitat von PK
Tolle Bilder, die von der Messe reingestellt wurden!!!
Aber müßten die Gesichter der Besucher nicht unkenntlich gemacht werden???


Auszug: "Personen, die sich auf öffentlichen Versammlungen (z. B. Demonstrationen, Festen, Aufzügen) oder zufällig in einer Landschaft aufhalten, dürfen ohne deren Zustimmung auf den entsprechenden Fotos zu sehen sein (so genanntes Beiwerk oder Staffage)."

Quelle Wiki (http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte)

Bei manchen Messen steht auch beim Eingang ein Plakat, dass man mit dem Eintritt akzeptiert, dass man evtl. fotografiert oder geflimt wird.

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#8

RE: 11. Venus Berlin 18.10.-21.10.2007

in Fotografie 29.10.2007 22:52
von PK
Elite Member | 141 Beiträge
Zitat von livepix

Auszug: "Personen, die sich auf öffentlichen Versammlungen (z. B. Demonstrationen, Festen, Aufzügen) oder zufällig in einer Landschaft aufhalten, dürfen ohne deren Zustimmung auf den entsprechenden Fotos zu sehen sein (so genanntes Beiwerk oder Staffage)."
Quelle Wiki (http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte)
Bei manchen Messen steht auch beim Eingang ein Plakat, dass man mit dem Eintritt akzeptiert, dass man evtl. fotografiert oder geflimt wird.


Anderseits gilt laut Wikipedia zum Thema Recht am eigenem Bild/Erkennbarkeit:
"Die Einwilligung zur Veröffentlichung ist aber nur dann erforderlich, wenn der Abgebildete individuell erkennbar ist. Die Erkennbarkeit kann sich auch aus begleitenden Umständen ergeben. Selbst die in Presseveröffentlichungen übliche Anonymisierung durch Augenbalken beseitigen diese Erkennbarkeit nicht notwendigerweise (Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 2004, S. 1547 § 22 KUG Rdnr. 3). Ist eine Person durch den Kontext eindeutig identifizierbar, kann sie sich gegen die Veröffentlichung wehren, auch wenn ihre Gesichtszüge gar nicht gezeigt werden."

Ist also doch ein heikles Thema...
Insbesondere meine ich die Bilder, auf denen die Foto- und Videofreunde so fasziniert den Mädels zwischen den Beinen filmen und knipsen...
(Ja,meine Herren, ich weiss, es ist nicht zu glauben, aber so sieht eine Frau untendrum aus!!!)

Si vis amari, ama!

zuletzt bearbeitet 29.10.2007 23:13 | nach oben springen

#9

RE: 11. Venus Berlin 18.10.-21.10.2007

in Fotografie 30.10.2007 20:36
von megaballs
Senior Member | 95 Beiträge

Die rechtlichen Fragen im Umfeld der Darstellung von Personen auf Fotos und deren Publikation sind ein endloses Thema. Interessant, zumindest als Referenz, sind die Vorschriften der Bildagenturen und Bildbörsen. Nachstehend diejenigen von Panthermedia, einer der grösseren Agenturen aus Deutschland. Aehnliche Bestimmungen sind auch auf den Websites anderer Agenturen und Stock-Photo-Börsen wie Fotolia, Shutter Stock, Snapvillage etc. zu finden.

Zu beachten ist immer der Unterschied zwischen einer redaktionellen Verwendung und der kommerziellen Verwendung, dh gegen Bezahlung.

Gut sind Messen wie z.B. die Extasia, wo am Eingang ganz klar steht, dass derjenige, der über die Schwelle tritt, damit einverstanden ist, fotografiert zu werden. Lassen wir uns von der Sache nicht allzu grosse Angst einjagen, denken wir daran, dass immer noch die Regel "wo kein Kläger, da kein Richter" gilt, dass "andere Länder, andere Sitten bedeuten" und wenn wir private Shootings machen, ist es doch klar, dass wir einen Release unterschreiben lassen. Auf den oben genannten Websites gibt es für all diejenigen, die noch keinen im Gepäck haben, genügend Vorlagen.

Gruss
Megaballs

nun zum Text von Panthermedia.net:

5.3 Erlaubte Personenfotos

Personenfotos sind ein heikles Thema. Deshalb werden diese von PantherMedia nur angenommen, wenn folgende Bestimmungen eingehalten werden:

a) Kommerzielle Verwendung

Sobald eine oder mehrere Personen (Anzahl spielt keine Rolle) auf einem Foto zu erkennen sind, benötigen wir von jeder dieser Personen eine schriftliche Einverständniserklärung (Model Release). Dies gilt für jede Person, die sich auf dem Foto wiedererkennen könnte.

Wenn die abgelichtete Person unter 18 Jahre ist, so muss das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters vorliegen.

ACHTUNG:

* Wird ein Personenfoto kommerziell veröffentlicht, ohne dass ein Einverständnis der abgelichteten Person vorliegt, so liegt eine Straftat vor!
* es muss nicht zwangsläufig das Gesicht einer Person zu erkennen sein. Kleidung, Tätowierungen, Ort der Aufnahme und andere "Erkennungsmerkmale" reichen bereits aus, dass für die Person eine schriftliche Einverständniserklärung (Modelrelease) benötigt wird.

* als Fausregel gilt: wenn sich die Person selber auf dem Foto identifizieren könnte, ist der Einsatz ohne schriftlicher Einverständniserklärung (Modelrelease) nicht erlaubt!


b) Redaktionelle Verwendung

Darf ein Foto nur redaktionell verwendet werden (= zur Berichterstattung), muss dies der Fotograf beim Upload selber anklicken (Häckchen: "Nur Redaktionelle Verwendung")

1. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen

Fotos von in der Öffentlichkeit stattfindenden Versammlungen (Demonstrationen, Karnevalsumzüge, Tagungen, größere Veranstaltungen, etc.), bei denen teilnehmende Personengruppen (also mehrere Personen !) zu erkennen sind, dürfen ohne schriftliche Einverständniserklärung, dafür aber nur für redaktionelle Zwecke eingesetzt werden.

ACHTUNG:

* Fotos mit einzelnen Personen, bzw. aus einer Gruppe einzeln herausstechender Personen, sind NICHT erlaubt!
* Normale Alltagsszenen in Parkanlagen, auf der Strasse etc. gelten NICHT als öffentliche Veranstaltung, daher benötigen Sie hier von abgelichteten Personen eine Einverständniserklärung (Modelrelease).
* Konzerte, Sporthallen/Stadien, Schwimmbäder, Bahnhöfe, Einkaufsläden, Friedhöfe etc. sind PRIVATGRUND. Hier darf ohne Einverständnis des Besitzers/Veranstalters NICHT fotografiert werden! Nur wenn ein schriftlicher Propertyrelease-Vertrag vorliegt, ist dies erlaubt.


2. Absolute Personen der Zeitgeschichte (Prominente)

Fotos von absoluten Personen der Zeitgeschichte (Spitzen aus Wirtschaft, Politik, Kultur, Film, TV, Musik, Sport), die sich zum Zeitpunkt der Aufnahme auf einer öffentlichen Veranstaltung befinden, dürfen ohne schriftliche Einverständniserklärung, dafür aber nur für redaktionelle Zwecke eingesetzt werden.

ACHTUNG:

*Aufnahmen von prominenten Personen im privaten Umfeld (Zuhause, im Garten, am Strand, beim Einkaufen, im Restaurant etc.) gelten als Papparazzi-Fotografie und sind strengstens verboten.

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#10

RE: 11. Venus Berlin 18.10.-21.10.2007

in Fotografie 30.10.2007 22:12
von Rübezahl
Junior Member | 15 Beiträge

ein ausgesprochen interessantes und vor allem WICHTIGES thema, an dem ich auch schon ne weile rumkaue.
einerseits will man von niemandem die rechte verletzen, andererseits würde man seine bilder auch gerne mal herzeigen (grade im web) - zb hier im forum



Zitat von megaballs

2. Absolute Personen der Zeitgeschichte (Prominente)

Fotos von absoluten Personen der Zeitgeschichte (Spitzen aus Wirtschaft, Politik, Kultur, Film, TV, Musik, Sport), die sich zum Zeitpunkt der Aufnahme auf einer öffentlichen Veranstaltung befinden, dürfen ohne schriftliche Einverständniserklärung, dafür aber nur für redaktionelle Zwecke eingesetzt werden.



hier stellt sich mir die frage:
ist eine darstellerin auf einer messebühne nun eine absolute person der zeitgeschichte oder nicht?

der redaktionelle zweck wäre ja gegeben "guckt mal, das sind meine bilder von der erotikmesse XY"

bei einem JA dürfte man messebilder ja ohne rechteverletzung veröffentlichen.

wie seht ihr das?




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Achtung! neuer Nick!
ab sofort DIRTY HARRY!!!
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#11

RE: 11. Venus Berlin 18.10.-21.10.2007

in Fotografie 31.10.2007 01:02
von fotofreak
Profi Member | 767 Beiträge

Zitat von Rübezahl

hier stellt sich mir die frage:
ist eine darstellerin auf einer messebühne nun eine absolute person der zeitgeschichte oder nicht?

der redaktionelle zweck wäre ja gegeben "guckt mal, das sind meine bilder von der erotikmesse XY"

bei einem JA dürfte man messebilder ja ohne rechteverletzung veröffentlichen.

wie seht ihr das?


Ein klares "nein".
Nicht jeder, der auf öffentlichen Veranstaltungen auftritt, ist eine Person der Zeitgeschichte und schon gar keine "absolute", wobei in diesem Zusammenhang das Wort "absolute" m.E. im Sinne von "allgemein bekannte" zu verstehen ist.
Ein Beispiel: Oliver Kahn ist eine Person der Zeitgeschichte, keine Frage. Bei Torhütern der Regionalliga habe ich schon schwere Bedenken.
LG Ernst

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#12

RE: 11. Venus Berlin 18.10.-21.10.2007

in Fotografie 31.10.2007 10:10
von Rübezahl
Junior Member | 15 Beiträge

und wie wärs bei Dolly Buster, Gina Wild, Theresa Orlovski, Ron Jeremy, Jenna Jameson um mal die ganz bekannten zu nennen? (auch wenn viele davon nicht mehr auf Bühnen stehen)




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Achtung! neuer Nick!
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#13

RE: 11. Venus Berlin 18.10.-21.10.2007

in Fotografie 31.10.2007 10:29
von fotofreak
Profi Member | 767 Beiträge

Ron Jeremy, Jenna Jameson z.B. kenne ich gar nicht ... Dolly Buster und Theresa Orlovski sind für mich Marken bzw. Firmennamen. Bleibt nur noch Gina Wild, aber die war nicht einmal zwei Jahre im Geschäft und ihr Erfolg als Moderatorin usw. nicht so berauschend.
Gruß Ernst

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#14

RE: 11. Venus Berlin 18.10.-21.10.2007

in Fotografie 09.11.2007 18:24
von Ontario • ( Gast )

Zitat von fotofreak
Ron Jeremy, Jenna Jameson z.B. kenne ich gar nicht ... Dolly Buster und Theresa Orlovski sind für mich Marken bzw. Firmennamen. Bleibt nur noch Gina Wild, aber die war nicht einmal zwei Jahre im Geschäft und ihr Erfolg als Moderatorin usw. nicht so berauschend.
Gruß Ernst


Hallo Ernst.

Man kann nicht alle kennen, das ist halt so im Leben.

Aber wenn man(n) auch mal über unsere Landesgrenzen hinwegschaut, dann könnte einem der Name Jenna Jameson doch schon mal begegnet sein.
Sie ist sowas wie der Michael Jackson der Pornoindustrie, sozusagen die Queen op Pop(pen).

Gruß

Ontario (der das Glück hatte Jenna Jameson schon mal persönlich zu treffen)

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