#1

Veröffentlichung von Fotos

in Fragen und Meinungen 24.10.2009 09:34
von Mischer
Junior Member | 5 Beiträge

Gestern hat mich ne gute Freundin etwas geschockt: Sie kam mit zwei Fotos von der Stern online Site an. Darauf war ich und viele andere zu sehen, die bei der Venus in Berlin am roten Bett am fotografieren waren.
Dies war mir in diesem Fall nicht besonders peinlich. Ich frage mich nur, wie viele meiner Bekannten und Kollegen das ebenfalls gesehen haben, und mich amüsiert zur Rede stellen werden. Ich mache kein großes Geheimnis darum, dass ich zu solchen Messen fahre, aber jeder und jede muss es nun mal auch nicht wissen!!!

Die Frage wäre: Dürfen die das überhaupt: Deutlich zu erkennende Menschen auf der Venus oder in anderen eventuell peinlichen Situationen zu zeigen? Muss nicht im Vorhinein eine Veröffentlichungs-Erlaubnis eingeholt werden? Kann man eventuell rechtlich da was machen???

1000 Dank für jede Antwort!

nach oben scrollen

#2

RE: Veröffentlichung von Fotos

in Fragen und Meinungen 24.10.2009 12:03
von TheGodfather
Senior Member | 80 Beiträge

Ich glaube das man beim betreten der Halle sein Recht hinsichtlich der veröffentlichung von Fotos abtritt.
Zumindest kenne ich es so, dass dann ein Schild o.Ä. angebracht ist auf dem daruf hingewiesen wird das fotografiert oder gefilmt wird. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren wenn das nicht so sein sollte.


_________________________________________________________________________
"Alles wird schlechter....nur eins wird besser: die Moral der Frauen wird schlechter !"

nach oben scrollen

#3

RE: Veröffentlichung von Fotos

in Fragen und Meinungen 24.10.2009 14:33
von ernesto
Senior Member | 69 Beiträge

Soviel ich weiß, hängt ein Schild über den Eingängen bei der Venus, wo die Besucher darauf hingewiesen werden.
Wie weit dies rechtens ist, kann ich aber nicht sagen.

nach oben scrollen

#4

RE: Veröffentlichung von Fotos

in Fragen und Meinungen 24.10.2009 15:26
von AtzeKubowski
Elite Member | 154 Beiträge

Ich glaube, das ist schon okay, solange darauf hingewiesen wird. Im Zweifelsfall steht das mit den Fotos auf den Eintrittskarten (die gleich am Eingang wieder eingesammelt werden)... Oder in den AGBs, die irgendwo aushängen.

Das "Schöne" ist ja, dass es sich bei den Bildern oft um Agentur-Fotos handelt, diese also nicht nur auf einer bestimmten Internetseite oder in einer Zeitschrift / Zeitung auftauchen, sondern in theoretisch unzählig vielen. Wie war das mit den 15 Minuten Ruhm?

nach oben scrollen

#5

RE: Veröffentlichung von Fotos

in Fragen und Meinungen 24.10.2009 15:43
von Karlheinz
Profi Member | 346 Beiträge

Hallo Mischer!

Die ganzen rechtlichen Bestimmungen, wer fotografiert werden darf
und ob die abfotografierten Personen in den Medien veröffentlicht
werden dürfen, ist fast eine Wissenschaft für sich. Vielleicht wissen
da spezielle Fachanwälte Bescheid.
Ich kann mich an die "Extasia" in Zürich erinnern, da waren an den Glas-
rüren für die Besuchereingänge nicht zu übersehende Plakate angeklebt mit
dem Hinweis: "Wer die Hallen betritt, muß damit rechnen, dass er foto-
graiert werden kann".
Also Misches, wenn Du so ängstlich bist, also vermeiden willst, dass Du
bei Messen ohne Dein Willen fotografiert wirst und Du Dich irgendwo in
Medien veröffentlicht wieder findest, gebe ich Dir einen Ratschlag: Be-
suche am besten keine Erotikmessen mehr!
Gruß KM

nach oben scrollen

#6

RE: Veröffentlichung von Fotos

in Fragen und Meinungen 24.10.2009 17:23
von calle
Member | 26 Beiträge

...oder man hält sich dann weiter hinten auf. So sieht man zwar nichts (oder weniger) von der Aktion, wird dafür aber auch nicht Opfer gaifernder Fotografen

nach oben scrollen

#7

RE: Veröffentlichung von Fotos

in Fragen und Meinungen 24.10.2009 18:06
von paleander
Elite Member | 195 Beiträge

Hi Mischer,

ich sehe das etwas anders als meine Vorschreiber. Solange man Bilder ohne schriftliche Zustimmung der abgebildeten Personen veröffentlicht, befindet man sich meines Erachtens sehr schnell in einer rechtlichen Grauzone. Denn es gibt das Recht am eigenen Bild, das nach dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verfassungsrechtlich geschützt ist. Geregelt wird dieses Recht durch das Kunsturheberrechtsgesetz (KUG). Der § 22 KUG besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden (http://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/22.html). Daran würde auch das Hinweisschild "Wer die Hallen betritt, muß damit rechnen, dass er fotografiert werden kann" nichts ändern, denn man hat ja nicht nachweislich der Veröffentlichung des eigenen Bildes zugestimmt.

Man muss allerdings auf einem Bild individuell erkennbar sein. Da Dich Deine Freundin unabhängig von Dir erkannt hat, gehe ich mal davon aus, dass das in Deinem Fall gegeben ist.

Es gibt Ausnahmen nach § 23 KUG (http://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/23.html). Wenn man eine Person der Zeitgeschichte ist, darf auch ohne Einwilligung veröffentlicht werden. Man kann auch ohne prominent zu sein, zu einer "relativen Person der Zeitgeschichte" werden, wenn man an einem Ereignis teilnimmt, das zeitgeschichtlichen Rang besitzt (z.B. Fall der Berliner Mauer). Nun mag die Venus die größte internationale Fachmesse für den Erotik-Bereich sein, aber den Rang eines "zeitgeschichtlichen Ereignisses" würde ich der Venus 2009 absprechen. Eine weitere Ausnahme sind Bilder "von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben". Das könnte hier eher gelten. Aber hin oder her, § 23 KUG besagt in Absatz 2, dass alle diese Ausnahmen nicht gelten, wenn "ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten ... verletzt wird".

Ich habe mir jetzt auch den Stern-Beitrag mit den Fotos angesehen. Bedenklich ist meines Erachtens die Titelzeile: "Spanner, Spinner, Spielzeuge", die über jedem Foto erscheint, dass individuell erkennbare Messebesucher der Venus 2009 zeigt. Nach meinem Sprachverständnis steht der Begriff "Spanner" im Zusammenhang mit dem heimlichen Beobachten einer unwissenden Person. Das ist bei Erotikmessen sicherlich nicht gegeben und wäre daher für jeden abgebildeten Messebesucher ehrenrührig. Vor allem aber ist der Begriff "Spinner" meines Erachtens eindeutig ehrverletzend, so dass die Stern-Redaktion mit dem Foto-Beitrag über die Venus möglicherweise eine Straftat gemäß § 185 StGB (Beleidigung) bzw. § 187 StGB (Verleumdung) begangen hat. In jedem Fall aber hätte die Stern-Redaktion davon ausgehen müssen, dass berechtigte Interessen der abgebildeten Personen nach § 23 Absatz 2 KUG mit dieser Titelzeile verletzt werden.

Ich würde Dir persönlich raten, zunächst eine Email an die Sternredaktion zu senden, um Deinen Unterlassungsanspruch geltend zu machen. Sollte die Redaktion nicht in Deinem Sinne reagieren oder sollte Dir aus diesem Vorfall ein nachweisbarer Schaden entstehen, würde ich Dir raten, einen Anwalt zu konsultieren.

Peter

zuletzt bearbeitet 24.10.2009 18:32 | nach oben scrollen

#8

RE: Veröffentlichung von Fotos

in Fragen und Meinungen 24.10.2009 19:09
von Dirty Harry
Profi Member | 332 Beiträge

das ganze ist wirklich ein schwieriges gebiet.

es gibt auch noch den punkt "gruppenfotos", welches imho ab 5 personen auf einem bild gegeben ist, wo man der veröffentlichung selbst nicht zustimmen muss.
dann kommt es noch daraufan, wo das bild gemacht wurde (öffentliches gelände oder im heimischen garten)
ausserdem noch den punkt "beiwerk" auf einem bild (wenn zb eine kirche fotografiert wird und man vorne im bild steht)

genau kann das oft nur gerichtlich geklärt werden.


_____________________________________________________________________________________________
Dirty Harry Productions
Herstellung und Entwicklung von Hirschhorn-, Konfetti-, Leucht- und Spezialdildos sowie Marschflugkörpern und Raketenwerfern
Dirty Harry Productions - The Dildotainment Company
nach oben scrollen

#9

RE: Veröffentlichung von Fotos

in Fragen und Meinungen 24.10.2009 20:15
von Karlheinz
Profi Member | 346 Beiträge

Ein Hallo!

So wie ich es schon erwähnt habe und die Beiträge von Peter (paleander)
und Dirty Harry zeigen es ebenfalls, sind die Bestimmungen über das
Verbot bzw. die Zulässigkeit des Fotografierens von Personen in recht-
lichem Sinne wirklich sehr umfangreich, so dass ein Laie überfragt ist.
Gewiß ist alles in einer Rechtsverordnung festgeschrieben, aber nur,
wer sich intensiv mit dieser Materie beschäftigt (z.B. ein Fachanwalt
od. ein versierter Medien-Fachmann), ist auf diesem Spezialgebiet kundig.
KM

nach oben scrollen

#10

RE: Veröffentlichung von Fotos

in Fragen und Meinungen 24.10.2009 21:59
von paleander
Elite Member | 195 Beiträge

Hi Dirty Harry,

das mit den fünf Personen (oder drei bzw. sieben, wie ich schon mal gelesen habe) ist IMHO nur ein Gerücht, das durch die Foren wabert. Folgender Fall zeigt, dass selbst 51 Personen als "Beiwerk" für eine Person der Zeitgeschichte (Ministerpräsident Günther Oettinger) nicht ausgereicht haben, um einem Kläger das Recht am eigenen Bild zu nehmen:

http://www.spiegel.de/unispiegel/studium...,367238,00.html

Peter

zuletzt bearbeitet 24.10.2009 22:15 | nach oben scrollen

#11

RE: Veröffentlichung von Fotos

in Fragen und Meinungen 24.10.2009 23:24
von Dirty Harry
Profi Member | 332 Beiträge

bei dem fall kommt glaub ich noch was anderes zum zug:
es ist ein unterschied wie bzw wo ein foto veröffentlicht wird.
ob für "aktuelle berichterstattung" oder für werbe bzw. kommerzielle zwecke.
soll heissen, was die zeitung mit nem foto als berichterstattung über aktuelles darf (zb als gruppenfoto), darf eine firma mit dem selben foto als werbekampagne zb für empfängnisverhütung zb nicht.

das alles wiegesagt IMHO (!!!)
bin auch kein fachmann für das gebiet, hab aber schon einiges darüber gelesen. also bitte nicht festnageln an den aussagen.
das thema ist einfach sehr undurchsichtig. wenn alles so eindeutig wäre, gäbs nicht ständig gerichtsverhandlungen zu dem thema.


_____________________________________________________________________________________________
Dirty Harry Productions
Herstellung und Entwicklung von Hirschhorn-, Konfetti-, Leucht- und Spezialdildos sowie Marschflugkörpern und Raketenwerfern
Dirty Harry Productions - The Dildotainment Company
nach oben scrollen

#12

RE: Veröffentlichung von Fotos

in Fragen und Meinungen 25.10.2009 16:01
von paleander
Elite Member | 195 Beiträge

Hi Dirty Harry,
hi Mischer,

richtig, der von mir als Link gepostete Fall ist ein wirklich bizarrer Rechtsstreit, denn der Kläger hatte sich ja willentlich zu einem Gruppenfoto vor einen Pressefotografen gestellt und dann trotzdem seinen Prozess gewonnen. Das hängt mit der Kollision von zwei prinzipiellen Rechten zusammen: Dem Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten auf das eigene Bild und dem Recht der Öffentlichkeit auf Information. Wenn, wie hier geschehen, ein Foto für Werbezwecke genutzt wird, sehen unsere Richter das Persönlichkeitsrecht immer im Vordergrund, so dass die Grünen in diesem Fall ihren schwarzen Farbeimer hervorholen mussten. Der Fall zeigt aber stellvertretend, dass man nicht zwangsläufig ab einer bestimmten Gruppengröße in der Öffentlichkeit das Recht am eigenen Bild verliert. Wichtig ist eben nur, dass man individuell erkennbar ist.

Wenn ich versuche, mich im Internet über eine Rechtslage aufzuklären (und das muss ich zuweilen auch beruflich machen), unterscheide ich zunächst zwischen Web-Sites mit und ohne Quellenangaben. Falls Gesetze, Verordnungen oder Urteile zitiert werden, also Quellen genannt werden, haben die Web-Sites für mich gleich einen wesentlich höheren Stellenwert. Ich habe bis heute keine Web-Site mit Quellenangabe gefunden, die eine genaue Personenanzahl in Verbindung mit dem KUG nennt. Ich würde mich darüber freuen, wenn jemand von euch eine entsprechende Seite finden würde.

Die wenigsten Websites mit Quellenangaben zum Thema "Recht am eigenen Bild" (die ich gefunden habe) gehen auf das Thema Personenanzahl überhaupt ein. Ich bin aber trotzdem bei der Web-Seite der Videocommunity fündig geworden.

http://www.videocommunity.com/info/Recht_am_eigenen_Bild

Und da steht explizit zur Erläuterung von § 23 KUG: "Das Gesetz sieht zwar vor, dass "Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben" veröffentlicht werden dürfen, ohne dass man von den einzelnen Personen eine Einwilligung braucht. Das bedeutet aber nicht, dass sobald man mehr als drei (vier, fünf... was immer an anderer Stelle als Mindestmenge genannt wird) Personen im Bild hat, diese gleich eine "Versammlung" oder einen "Aufzug" bilden."

Neben der Diskussion über Gruppengröße wird hier auch auf den Sonderfall durch konkludentes (zustimmendes) Verhalten verwiesen. Beim Betrachten der Bilder der Stern-Redaktion habe ich aber eher den Eindruck, dass die abgebildeten Besucher den Fotografen gar nicht wahrgenommen haben.

Nun ist es vielleicht gar nicht so erheblich, wie viele Personen auf einem Foto zu sehen sind. Viel wichtiger könnte es sein, dass die Venus nach eigenen Angaben 35.000 Besucher hatte und damit das Ausnahmekriterium von § 23 Absatz 1 KUG erfüllt war. Da dürften eigentlich Zuschauer schon als Beiwerk für ein Foto dienen, dass z.B. eine Künstlerin zeigt. Aber gilt das auch für die vom Stern gezeigten Fotos? Auf einigen Bildern stehen meines Erachtens die Zuschauer im Blickpunkt. Auch der Begleittext und der Titel "Spanner, Spinner, Spielzeuge" legt das Hauptaugenmerk eher auf die Zuschauer.

Eine meines Erachtens vertrauenswürdige Quelle von einem Anwalt (auch für das eigene Veröffentlichen von Bildern) findet ihr unter:

http://www.photoscala.de/node/6691/pdf

Und damit komme ich nochmal auf den "Knackpunkt" bei der Veröffentlichung von Bildern zurück, die Besucher von Erotikmessen zeigen. Muss der jeweilige Fotograf nicht davon ausgehen, dass der Besucher einer Erotikmesse sich nicht in seiner erotomanen Veranlagung geoutet sehen will? Ist das nicht ein Eingriff in die Privat- oder Intimsphäre des Besuchers? Muss er nicht im Gegenteil davon ausgehen, dass der so dargestellte Besucher möglicherweise in familiäre oder berufliche Probleme gerät und damit ein berechtigtes Interesse gegen die Veröffentlichung bestehen könnte?

Der Rechtsanwalt Hoesmann führt dazu auf: "Die vierte und letzte Frage, welche sich der Fotograf vor einer Veröffentlichung der Aufnahme stellen muss: ob die abgebildete Person gegen die Veröffentlichung ein berechtigtes Interesse haben könnte. Denn selbst wenn das Bild entsprechend der oben genannten Vorschriften aufgenommen worden ist, kann nach § 23 Abs. 2 KUG die abgebildete Person ein Interesse haben, dass dieses nicht publiziert wird. In der Rechtsprechung haben sich folgende Fallgruppen herausgebildet, bei denen das Interesse der abgebildeten Person überwiegt und eine Veröffentlichung zu unterbleiben hat: Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn die Bilder zu kommerziellen Zwecken (Werbung) benutzt werden. Ebenso, wenn die Bilder in die Privat- oder Intimsphäre der Person eingreifen. Schließlich überwiegt das Interesse auch dann, wenn die Aufnahmen geeignet sind, die Person herabzuwürdigen, zu verächtlichen oder eine unzumutbare Anprangerung vorliegt."

Mir ist in diesem Zusammenhang aber noch ein wichtiges Detail aufgefallen. Vor den Ständen sind nur wenige Fotografen zu erkennen, denen in der Mehrheit die Zugangskarte für Professionals um den Hals baumelt. Und der Stern-Beitrag zur Venus 2009 ist auf Freitagvormittag datiert! Die Aufnahmen stammen sehr wahrscheinlich vom Donnerstag, also Fachbesuchertag. Schlaue Bande, die Jungs vom Stern! Die Anwälte der Stern-Redaktion werden sicherlich bei einem Rechtsstreit anführen, dass die Fotoagentur oder auch die Redaktion ein konkludentes (zustimmendes) Verhalten der abgebildeten Fachbesucher voraussetzen konnte. Denn was sollte ein Fachmann dagegen einzuwenden haben, wenn man ihn im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit abbildet und man ihn dann als Beiwerk zu seiner Fachmesse veröffentlicht? Für einen, der in der Erotikbranche tätig ist, können ja durch die Veröffentlichung der Fotos gar keine familiären oder beruflichen Probleme entstehen.

Mischer, lediglich die Häme, mit der die Stern-Redaktion ihren Artikel begleitet, bleibt damit als erfolgversprechender Ansatz für einen Rechtsstreit. Auch ein Fachbesucher darf nach meiner Einschätzung nicht derart herabgewürdigt und verächtlich gemacht werden. Unter Bild 11 steht auch: Männer vom Fach, wie ihre Akkreditierungskärtchen um den Hals zeigen, und ganz nah dran…

Hier hätte die Stern-Redaktion von einem berechtigten Interesse auch eines Fachbesuchers ausgehen müssen, sein Konterfei nicht mit diesen Begleitkommentaren zu finden. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen für den verantwortlichen Redakteur (das KUG ist ja Teil des Strafrechts) bestehen möglicherweise noch interessante zivilrechtliche Ansprüche:

http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/raebild.html

Da steht:

"Nachdem durch Art. 1, 2 GG das Recht zur freien Selbstbestimmung der Persönlichkeit als Grundwert der Rechtsprechung anerkannt ist, erscheint es gerechtfertigt, in analoger Anwendung des § 847 BGB auch dem durch die unbefugte Veröffentlichung seines Bildes Verletzten wegen eines hierdurch hervorgerufenen nicht vermögensrechtlichen Schadens eine billige Entschädigung in Geld zu gewähren."

Und:

"Der finanzielle Ausgleich beschränkte sich „zumeist auf relativ geringe Summen, da sich die Rechtsprechung lange Zeit nur auf den Verletzten, nicht aber auf den Verletzer und seine Gewinnsituation bezogen hat. Durch die Bejahung der im BGB eigentlich unbekannten Präventivfunktion bezieht die neuere Rechtsprechung nunmehr die Gewinnsituation beispielsweise des veröffentlichenden Verlags ein und nimmt sie als Bemessungsgrundlage für die Geldentschädigung, was sich in höheren Schadenersatzsummen niederschlägt."

Kennt jemand den Jahresumsatz von Stern-Online? Hmm, irgendwie schade, dass ich am Fachbesuchertag nicht am roten Bett war…

Peter

zuletzt bearbeitet 25.10.2009 16:28 | nach oben scrollen

#13

RE: Veröffentlichung von Fotos

in Fragen und Meinungen 19.03.2010 00:50
von muctron
Member | 21 Beiträge

Zitat von paleander

Die Anwälte der Stern-Redaktion werden sicherlich bei einem Rechtsstreit anführen, dass die Fotoagentur oder auch die Redaktion ein konkludentes (zustimmendes) Verhalten der abgebildeten Fachbesucher voraussetzen konnte. Denn was sollte ein Fachmann dagegen einzuwenden haben, wenn man ihn im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit abbildet und man ihn dann als Beiwerk zu seiner Fachmesse veröffentlicht? Für einen, der in der Erotikbranche tätig ist, können ja durch die Veröffentlichung der Fotos gar keine familiären oder beruflichen Probleme entstehen.



Wie ich hier gesehen habe, sind z.B. von der letzten Eros & Amore, bei der ich auch war, schon einige Bilder hier veröffentlicht worden. Hally Thomas und Marcello Bravo haben ja um Bilder ihrer neuen Kamasutra-Show gebeten und ich habe hier welche eingestellt. Ebenso hat z.B. auch Samira Summer die hier von ihr gezeigten Bilder wohlwollend zur Kenntnis genommen.
Deshalb meine Frage an die Darsteller hier : Ist es für Euch OK, wenn man die Bilder von Euren Shows hier und auch anderswo im Internet (z.B. auf Fotografen- und Model-Foren) veröffentlicht ?
Manche Forenbetreiber haben da viel eingeschränktere Vorstellungen dazu und erwarten Model-Releases oder andere festgelegte Zustimmungen, während ich hier den Eindruck gewonnen habe, daß Ihr das ganz locker nehmt und mit Veröffentlichungen pauschal einverstanden seid (und so auch die Auswahl der Bilder dem jeweiligen Fotografen überlaßt) ?


nach oben scrollen

#14

RE: Veröffentlichung von Fotos

in Fragen und Meinungen 06.04.2010 18:44
von drhook
Profi Member | 328 Beiträge

Bezüglich der rechtlichen Fragen gibt es eine Abhandlung mit dem Thema "Fotorecht für Fotografen“
von RAin Katja Schubert/RAin Cornelia Bauer (PDF-Datei 2,1 MB http://is.gd/bhfqg ), die so ziemlich
alle Aspekte dieses Themas abdeckt. Manche Dinge werden auch an Beispielen erläutert.


nach oben scrollen

#15

RE: Veröffentlichung von Fotos

in Fragen und Meinungen 07.04.2010 22:27
von Marcel
Profi Member | 383 Beiträge

Danke für den Link. Sehr hilfreich. Ich lese immer gerne über Geschmacksmusterrechtsverletzung .

Mfg,

Marcel (NL)

nach oben scrollen


Besucher
0 Mitglieder und 12 Gäste sind Online:

Besucher heute:
Besucher gestern:
Besucher gesamt:

Wir begrüßen unser neuestes Mitglied: Zislaw47
Forum Statistiken
Das Forum hat 2873 Themen und 28981 Beiträge.

Heute waren 2 Mitglieder Online:
Schmetterling100fischer, Titanic

Besucherrekord: 111 Benutzer gleichzeitig (23.11.2010 22:23).

Mitglieder | Wer ist Online? | FAQ & Impressum
Dieses Forum ist Bestandteil von EROTIKMESSEN-ONLINE. Dort findest Du alle weiteren Informationen zu den Erotikmessen.
Copyright © 2003-2011, EROTIKMESSEN-ONLINE. All rights reserved.