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RE: Venus Berlin 2010
in Tipps und Infos 19.10.2010 00:13von Dirty Harry •

Profi Member | 336 Beiträge
noch ein kurzes statement von mir - bin im stress, morgen früh geht der flieger nach berlin:
vonwegen härte: Double Trouble aus Berlin (traten letztes jahr auf der fetishbühne auf), dürfen dieses mal keine performances machen. die im letzten jahr war anscheinend zu hart (exzessiver dildoeinsatz)
angeblich sind auf der ganzen messe keine dildoshows erlaubt (wahrscheinlich mit ausnahme der showkabine von Claudia Bluebell - ich vermute mal, dass diese kostenpflichtig sein wird)
dass das ordnungsamt in berlin stress macht glaube ich ehrlichgesagt nicht.
meine vermutung ist zwar etwas weit hergeholt, aber ich führe mal kurz aus:
die info hab ich aus nem anderen forum.
wie viele mitbekommen haben, hat John Thompson, der macher von GGG bzw 666 in münchen seine pforten geschlossen.
er macht nun offiziell in berlin weiter. bei früheren produktionen hat er anscheinend geld von den mitspritzern verlangt. in späteren produktionen dann nicht mehr.
der grund war anscheinend, dass man bei bezahlung eine förderung der prostitution vermuten könnte.
in dem anderen forum wurde gemutmaßt, dass es solche probleme in berlin wohl eher nicht geben würde (Berlin is eh ein einziges grosses puff)
mit der ganzen strassenprostitution etc. in berlin hat das ordnungsamt wahrscheinlich ganz andere probleme, als ein vollzogener geschlechtsverkehr auf der venus.
ich denke dass der grund eher beim veranstalter liegt, der seriösität verbreiten möchte.
im grassen gegensatz dazu steht meiner meinung nach, dass dieses jahr die ganzen bordelle (vermutlich samt kompletter nuttenbelegschaft) auf der venus ausstellt, sowie die breite front an "privaten amateuren", die sich bekanntlich grösstenteils von ihren usern ficken lassen.
verstehen kann ich das nicht - muss ich aber zum glück auch nicht.
auf ne schöne Venus
gruss
Dirty Harry
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RE: Venus Berlin 2010
in Tipps und Infos 19.10.2010 01:17von Andreas •

Erotix GmbH | 240 Beiträge
Manche Leute haben anscheinend zu viel Zeit und machen sich unnötige Gedanken oder verbreiten einfach nur Vermutungen, die an den Haaren herbeigezogen sind ...
Dabei ist es eigentlich manchmal ganz einfach. Warum an das Naheliegende denken, wenn man komplizierte Vermutungen anstellen kann ???
Also, Double Trouble waren letztes Jahr auf der Venus, dieses Jahr gibts halt wieder neue und andere Künstler und ein anderes Showkonzept. Und in knapp einer Woche können wir dann diskutieren
wie die diesjährige Venus gelaufen ist und haben wieder fast ein Jahr Zeit um zu überlegen was man dann nächstes Jahr macht...
Das Leben kann so einfach sein...
Andreas
RE: Venus Berlin 2010
in Tipps und Infos 19.10.2010 01:20von Dirty Harry •

Profi Member | 336 Beiträge
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RE: Venus Berlin 2010
in Tipps und Infos 19.10.2010 13:40von paleander •

Profi Member | 203 Beiträge
Zitat von Dirty Harry
mit der ganzen strassenprostitution etc. in berlin hat das ordnungsamt wahrscheinlich ganz andere probleme, als ein vollzogener geschlechtsverkehr auf der venus.
Hi Dirty Harry,
Prostitution und Erotikmessen sind nicht nur inhaltlich, sondern auch rechtlich zwei völlig getrennte Baustellen. Der rechtliche Rahmen für Prostitution wird durch das Strafrecht und das Prostitutionsgesetz festgelegt. Bei Erotikmessen werden dagegen Darstellerinnen und Darsteller gewerbsmäßig zur Schau gestellt. Damit kommt die Gewerbeordnung (GewO) zur Anwendung, genauer der § 33a:
Zitat von http://dejure.org/gesetze/GewO/33a.html
§ 33a Schaustellungen von Personen
(1) Wer gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen in seinen Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltung seine Geschäftsräume zur Verfügung stellen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
…
(2) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn …zu erwarten ist, daß die Schaustellungen den guten Sitten zuwiderlaufen werden…
Mehr Gesetzestext für die Freizügigkeit von Erotikmessen gibt es in Deutschland nicht. Nun sind die "guten Sitten" ein sogenannter unbestimmter Rechtsbegriff für den es keine Definition in irgendeinem anderen Gesetz gibt. Dazu mal ein Statement von Wikipedia:
Zitat von http://de.wikipedia.org/wiki/Unbestimmter_Rechtsbegriff
Der unbestimmte Rechtsbegriff bezeichnet ein Merkmal innerhalb einer gesetzlichen Bestimmung, einer behördlichen Entscheidung oder einer sonstigen Rechtsquelle, das aus sprachlicher Sicht für sich betrachtet keinen eindeutigen Inhalt zu haben scheint, das gewissermaßen "unscharf" ist. Erst durch Auslegung gewinnt der unbestimmte Rechtsbegriff an Schärfe.
…
Ungeachtet seiner inhaltlichen Unschärfe gibt es für jeden unbestimmten Rechtsbegriff in jedem konkreten Einzelfall grundsätzlich immer nur genau eine richtige Auslegung. Diese eine richtige Auslegung muss die Verwaltungsbehörde bei der Rechtsanwendung finden und wird das Verwaltungsrecht im Rechtsstreit gegebenenfalls überprüfen. Die Befugnis, abschließend darüber zu entscheiden, welche Auslegung die richtige ist, liegt daher - wie auch in den meisten anderen Fällen der Rechtsanwendung - bei den Gerichten. Den Gerichten steht in diesem Sinne die Letztentscheidungskompetenz zu.
Das allgemeine Verbot von Live-Shows beruht nun auf einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 1981. Ein Gastwirt hatte beabsichtigt, auf der Bühne seiner Gaststätte durch ein Ehepaar den Geschlechtsverkehr vorführen zu lassen. Die Ordnungsbehörde hatte den Antrag mit der Begründung abgelehnt, die beabsichtigte Veranstaltung werde den guten Sitten zuwiderlaufen. Nach Klage gegen den Bescheid beim Verwaltungsgericht Karlsruhe landete das Verfahren schließlich beim Bundesverwaltungsgericht. Das finale Urteil lautete:
Zitat von BVerwGE 64, 280
Die nach § 33 a erforderliche Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Veranstalten der öffentlichen Vorführung des menschlichen Geschlechtsverkehrs muß versagt werden, weil die beabsichtigten Veranstaltungen den guten Sitten zuwiderlaufen.
Laut diesem Urteil haben die Ordnungsbehörden in Deutschland – auch das Ordnungsamt in Berlin - keine Entscheidungsfreiheit über Live-Shows auf Erotikmessen. Sie müssen verbieten. Denn das Bundesverwaltungsgericht stellt im Urteil unmissverständlich fest:
Zitat von BVerwGE 64, 280
Der Begriff der guten Sitten ist ein unbestimmter, ausfüllungsbedürftiger Rechtsbegriff, der der Verwaltung weder Ermessen noch Beurteilungsspielraum überläßt, und deren Anwendung in vollem Umfang gerichtlicher Nachprüfung unterliegt.
An so Leute wie uns hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner weisen Urteilsbegründung natürlich auch gedacht:
Zitat von BVerwGE 64, 280
Daß…diejenigen Personen, die das Lokal des Klägers aufsuchen…, über die Sittenwidrigkeit der beabsichtigten Veranstaltung anders denken, ist ebenso unbeachtlich wie die Tatsache, daß die Bühnenakteure ihre Intimsphäre freiwillig fremdem Einblick preisgeben wollen; denn abzuheben ist nicht auf das sittliche Empfinden von kleinen Minderheiten, sondern auf die in der Gesellschaft vorherrschende sozialethische Überzeugung, die sich in der Rechtsgemeinschaft zu einer anerkannten Norm für sozialrelevantes Verhalten verdichtet hat.
Nach diesem Urteil von 1981 waren Live-Shows – mit Ausnahme von Aufführungen in Swinger-Clubs - nie wieder Gegenstand einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung. Das Verbot von Live-Shows gilt daher bis heute bundesweit bei allen Erotikmessen.
Ich bin natürlich auch kein Freund von solchen selbstgerechten Basta-Entscheidungen der staatlichen Obrigkeit. Wir können uns ja während der Venus mal auf ein Bier zusammensetzen und uns gemeinsam darüber aufregen.
Bis denne…
Peter
RE: Venus Berlin 2010
in Tipps und Infos 19.10.2010 17:41von Norbert •

Profi Member | 311 Beiträge
Nun, was Peter da schreibt, klingt sehr fundiert und plausibel. Andererseits gab es auf der Venus früher ja schon ganz offiziell Live-Shows. Waren die dann illegal?
Außerdem, wo liegt jetzt der entscheidende Unterschied, ob zwei Mädels eine Lesbenshow machen oder Mann und Frau poppen? Da ist für mich vieles offen und sicher gibt es für das Ordnungsamt einen erheblichen Ermessensspielraum.
Vor ein paar Wochen wurden für "Public Disgrace" einige Porno-Szenen "in public" mitten in Berlin gedreht, lt. eigener Aussage mit Genehmigung des Ordnungsamtes. Es musste nur sichergestellt werden, dass keine Minderjährigen etwas davon mitbekommen können. Wo ist hier der Unterschied? Bei der Venus wäre ja ohnehin sichergestellt, dass nur volljährige Personen anwesend sind und diese auch genau wissen, wo sie hingehen.
Desweiteren ginge es bei einer Live-Show ja nicht um das Zurschaustellen von Personen, sondern um die künstlerische Darstellung des Geschlechtsaktes durch Schauspieler. Der zitierte Paragraph 33a wäre also gar nicht anwendbar.
Gruß Norbert.
RE: Venus Berlin 2010
in Tipps und Infos 19.10.2010 19:48von paleander •

Profi Member | 203 Beiträge
Zitat von Norbert
Andererseits gab es auf der Venus früher ja schon ganz offiziell Live-Shows. Waren die dann illegal?
Na ja, der Begriff "illegal" ist sicherlich überzogen. Aber zumindest waren das wohl Verstöße gegen vollziehbare Auflagen, die nach Gewerbeordnung prinzipiell mit einem Bußgeld von bis zu 2500,- Euro bedroht waren.
Zitat von Norbert
Außerdem, wo liegt jetzt der entscheidende Unterschied, ob zwei Mädels eine Lesbenshow machen oder Mann und Frau poppen? Da ist für mich vieles offen und sicher gibt es für das Ordnungsamt einen erheblichen Ermessensspielraum.
Einen gewissen Spielraum für Auflagen haben Ordnungsämter schon, denn die Bescheide der Behörden fallen unterschiedlich aus. Da kann man als Veranstalter oder Künstler innovativ nach Lücken suchen. Wenn mit dem Bescheid z.B. der Geschlechtsverkehr untersagt wird, kann man durchaus noch eine Lesbenshow zeigen.
Zitat von Norbert
Vor ein paar Wochen wurden für "Public Disgrace" einige Porno-Szenen "in public" mitten in Berlin gedreht, lt. eigener Aussage mit Genehmigung des Ordnungsamtes.
Da würden mich als Teilnehmer Zweifel plagen, ob man mir wirklich die volle Wahrheit offenbart hat.
Zitat von Norbert
Desweiteren ginge es bei einer Live-Show ja nicht um das Zurschaustellen von Personen, sondern um die künstlerische Darstellung des Geschlechtsaktes durch Schauspieler. Der zitierte Paragraph 33a wäre also gar nicht anwendbar.
Am Kunstbegriff haben sich schon andere versucht. Ein prominentes Beispiel war die Gruppe Rockbitch. Die Band bestand aus fünf Engländerinnen, die zu Beginn des Jahrtausends neben ihren musikalischen Darbietungen auch spontane und freizügige Showeinlagen gezeigt haben. Daher hat der zuständige Sachbearbeiter des Ordnungsamts München folgende Vorgaben gemacht:
Zitat von http://www.rockbitch.tv/agenda.html
1. Fur die Veranstaltung mit der Popgruppe "Rockbitch" der Fa. BSE Concerte Gmbh & Co. Veranstaltungs KG am 8.9.1999 um 20.30 Uhr in Munchen, Grafinger Str. 6 (Babylon), wird die Erlaubnis nach §33 a GewO unter folgenden Auflagen erteilt :
1.1 Die Mitglieder der Gruppe "Rockbitch" haben bei dieser Veranstaltung untereinander und im Verhältnis zum Publikum Verhaltensweisen zu unterlassen, die den Gesetzen oder den guten Sitten zuwiderlaufen.
Unzulässig sind insbesondere
1.1.1 Die Ausübung des Geschlechts-, Oral- oder des Analverkehrs. Dies ist zu unterlassen, soweit es über Andeutung hinausgeht;
1.1.2 das Einführen von Gegenstanden in die Vagina oder den Anus sowie der sogenannte Fist Fuck,
1.1.3 das Urinieren oder die Abgabe von Flüssigkeiten aus der Vagina in das Publikum;
1.1.4. die Verwendung religiöser Symbole sowie die Vornahme von Handlungen mit religiösem Bezug während der gesamten Dauer der Veranstaltung;
1.1.5 Erklärungen oder Verhaltensweisen, die die Vornahme sexueller Handlungen zwischen Darstellern und Mitgliedern des Publikums zum Gegenstand haben;
1.1.6 die Verwendung von Tieren unter sexuellem Bezug bei Darbietungen
Der Sachbearbeiter vom Ordnungsamt in Nürnberg hat andere Auflagen erstellt:
Zitat von http://www.rockbitch.tv/agenda.html
1. Die Darbietungen dürfen den Gesetzen und den guten Sitten nicht zuwiderlaufen.
2. Eine übersteigerte, aufreisserische oder aufdringliche selbstzweckhafte Darstellung sexueller Vorgänge ist verboten. Darunter fallen insbesondere die Durchführung oder Nachahmung des Geschlechtsverkehrs einschliesslich geschlechtsbezogener Perversitäten sowie solche Vorführungen an oder mit Gegenständen. Das blosse Zurschaustellen der unteren Geschlechtsmerkmale ist verboten. Ebenfalls unzulässig sind Manipulationen an oder im Geschlechtsteil mit Händen oder Gegenständen.
3. Die auftretenden Personen dürfen wahrend der Darbietungen nicht in körperlichen Kontakt mit dem Publikum kommen.
4. Die auftretenden Personen dürfen sich ausserhalb der Auftrittsfläche bzw. ausserhalb des unmittelbaren Weges zu den Umkleideräumen nur in vollständiger Bekleidung aufhalten.
Nun hat Rockbitch den Rechtsweg gesucht - mit der Argumentation, dass die musikalisch-künstlerische Darbietung der Band im Vordergrund stehen würde. Der Senat des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg ist 2005 dieser Ausführung - vor allem im Hinblick auf das Publikumsinteresse - nicht gefolgt:
Zitat von OVG Lüneburg BeckRS 2005 21527
Der Senat teilt die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass die umstrittene Darbietung nicht überwiegend künstlerischen Charakter besitzt, so dass es sich um eine nach § 33 a GewO erlaubnispflichtige Veranstaltung handelt…
…Die aus den Berichten über die bisherigen Auftritte der Gruppe zu ersehenden Erwartungen und Reaktionen der Besucher lassen darauf schließen, daß für sie die geschlechtsbezogenen Praktiken eindeutig im Vordergrund stehen und der durch das Musikprogramm vermittelte Kunstgenuß demgegenüber in den Hintergrund tritt. Erst recht gilt dies für die von den Mitgliedern behaupteten emanzipatorischen Motive ihrer Schaustellungen.
Peter
RE: Venus Berlin 2010
in Tipps und Infos 19.10.2010 20:41von fotofreak •

Profi Member | 767 Beiträge
Zitat von Dirty Harry
wie viele mitbekommen haben, hat John Thompson, der macher von GGG bzw 666 in münchen seine pforten geschlossen.
er macht nun offiziell in berlin weiter. bei früheren produktionen hat er anscheinend geld von den mitspritzern verlangt. in späteren produktionen dann nicht mehr.
der grund war anscheinend, dass man bei bezahlung eine förderung der prostitution vermuten könnte.
Dirty Harry
Thompsen hat zu seinen besten Zeiten in der Tat einmalig 500,- "DM" (lange ist es her) Aufnahmegebühr von jedem Teilnehmer verlangt. Als das Interesse an seinen Drehs nachließ, hat er gute Darsteller sogar bezahlt. Gleichwohl liefen die Geschäfte immer schlechter. Jetzt versucht er es eben in Berlin.
VG Ernst
RE: Venus Berlin 2010
in Tipps und Infos 19.10.2010 22:55von Dirty Harry •

Profi Member | 336 Beiträge
worauf ich rauswollte ist eben der ermessensspielraum des ordnungsamtes.
es gab doch diese messen von E+A im katholischen bayern, wo die künstler die slips anbehalten mussten.
andererseits gibt es auf der reeperbahn immer noch einen laden wo livesex auf der bühne stattfindet. ich glaub es war das salambo oder das safari (einen der beiden gibts noch, den andern wohl nicht mehr)
wenn livesex in ganz deutschland generell verboten wäre, gäbs den laden nicht schon so lange.
meine vermutung ging dahin, dass das ordnungsamt berlin besseres zu tun hat, als livesex auf ner messebühne.
ausserdem ist berlin bei vielen sachen ja recht liberal eingestellt.
nicht mehr und nicht weniger wollte ich ausdrücken.
gruss
Dirty Harry
(der Rockbitch noch unzensiert auf ner österreichischen bühne gesehen hat)
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RE: Venus Berlin 2010
in Tipps und Infos 20.10.2010 10:58von Jenna Jane •

Künstlerin | 857 Beiträge
Zitat von Andrew MatisZitat von eromania
Es hört sich ja alles sehr interessant an und ich habe da mal eine Frage:
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Warst du schon mal auf der Venus? Im Gegensatz zu den Wandermassen ist auf der Venus die Hauptbühne nur ein Schauplatz von vielen, viele Besucher bekommen sie gar nicht zu sehen. Wenn ich mir die angekündigten Programme anschaue, bin ich der Meinung, des es selten so viele und breitflächig gestaltete Shows auf der Venus gab, wie es in diesem Jahr zu erwarten ist.
Hi Andrew, 
In 2008. nach meine Erinnerungen auf der Venus haben wir ein richtig " Highclass", Mega-große Hauptbühne gehabt, und min. 10-12 Künstlern waren dabei....das war richtig cool...

Extra HC Show Kabine gab es damals nicht, aber auf der Hauptbühne wir dürften ganz freizügige Shows zu präsentieren...
...kostenlos für die Zuschauern...

....und die Hauptbühne war sehr gut besucht....
Natürlich ich denke das jede Änderungen haben auch geschäftliche Gründe.....

GLG
Jenna
Hier bin ich auf Facebook zu finden ;-) https://www.facebook.com/pages/Jenna-Jane/333871726658422
RE: Venus Berlin 2010
in Tipps und Infos 20.10.2010 14:13von paleander •

Profi Member | 203 Beiträge
Zitat von Dirty Harry
worauf ich rauswollte ist eben der ermessensspielraum des ordnungsamtes.
es gab doch diese messen von E+A im katholischen bayern, wo die künstler die slips anbehalten mussten.
Ein gewisser Spielraum ist zwar vorhanden, lässt sich aber nicht durch regionale Unterschiede rechtfertigen. Dazu mal ein Auszug zum § 33 a der Gewerbeordnung aus dem Landmann-Rohmer. Das ist eine Loseblatt-Sammlung, die von Mitarbeitern der Ordnungsbehörden zu Rate gezogen wird, wenn sie ihre Auflagenbescheide anfertigen:
Zitat von http://www.beck-shop.de/Landmann-Rohmer-...spx?product=553
Die sozialethischen Anschauungen sind nicht überall gleich, sondern durch regionale Unterschiede geprägt. So gibt es zB Stadt-Land-, Großstadt-Kleinstadt-, Ost-West- und Nord-Süd-Unterschiede. Dies führt zur Frage, welche Bedeutung die Regionalität der Sitten bzw der Unterschiedlichkeit der örtlichen Anschauungen für die Zulässigkeit von Schaustellungen hat. Im Grundsatz gilt insoweit, dass es nicht auf ein sittliches Unwerturteil in räumlich abgrenzbaren Gebieten, sondern in der deutschen Rechtsgemeinschaft insgesamt ankommt (BVerwG GewArch 1998, 419). Ein sozialethisches Unwerturteil ist auch nicht von der konkreten Örtlichkeit abhängig, in der die Veranstaltung durchgeführt wird (BVerwGE 84, 314). Unerheblich ist daher etwa für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit, ob die Schaustellung in einem Vergnügungsviertel oder in einem Wallfahrtsort erfolgt. Für die Ermittlung der guten Sitten haben regionale oder örtliche Unterschiede mithin keine Bedeutung.
Der Gesetzgeber hat aber im Paragraf § 33a neben den guten Sitten noch eine weitere Kröte versteckt - das öffentliche Interesse. Das ist auch ein unbestimmter Rechtsbegriff. Der Landmann-Rohmer führt deshalb weiter an:
Zitat von http://www.beck-shop.de/Landmann-Rohmer-...spx?product=553
Sie können sich jedoch im Rahmen des drittgenannten Versagungsgrundes (öffentliches Interesse gem § 33a Abs 2 Nr 3 GewO) auswirken, wenn etwa die Veranstaltung in einer strenggläubigen ländlich-katholischen Gegend, in unmittelbarer Nähe zu einer Kirche oder einem anderen der Religionsausübung dienenden Ort stattfindet und hierdurch das religiöse Empfinden von Personen schwer verletzt. Demzufolge wäre etwa eine geschlechtsbezogene Schaustellung im Rahmen einer Sexmesse als Parallelveranstaltung zu einem Kirchentag am selben Ort nicht erlaubnisfähig.
Ein Beispiel für eine derartige Versagung war die E&A-Messe 2004 in Lichtenfels am Reformationstag. Dieser Tag ist im katholischen Bayern kein gesetzlicher Feiertag, aber die dort lebenden Protestanten fühlten sich dennoch durch eine Erotikmesse in ihrem religiösen Empfinden verletzt. Die Beschwerde beim Ordnungsamt wurde zudem von der katholischen Kirche unterstützt, wohl weil man in Luther das ungleich geringere Übel erkannt hatte. Die Messe wurde dann am Sonntag zur erlaubnisfreien Schaustellung (einer künstlerischen Tanzshow-Veranstaltung) umdeklariert, wo die Künstler bei enger Auslegung des § 33 a GewO durch das Ordnungsamt den Slip durchgehend anbehalten müssen.
Einen ähnlichen Fall gab es 2004 bei der E&A-Messe in Aalen. Das bunte Treiben wurde damals am zweiten Messetag durch bewaffnete Polizeibeamte unterbunden. Nun befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Veranstaltungsort ein Friedhof, der direkt an das Limes-Museum grenzt. Da hat wohl ein Mitarbeiter der Ordnungsbehörde am vorhergehenden Abend noch ein wenig im Landmann-Rohmer geschmökert, die Friedhofsnähe als möglichen Versagungsgrund erkannt und dann am nächsten Morgen die Erlaubnis nach § 33 a GewO zurückgezogen.
Zitat von Dirty Harry
andererseits gibt es auf der reeperbahn immer noch einen laden wo livesex auf der bühne stattfindet. ich glaub es war das salambo oder das safari (einen der beiden gibts noch, den andern wohl nicht mehr)
wenn livesex in ganz deutschland generell verboten wäre, gäbs den laden nicht schon so lange.
Zugegeben, das ist schwer zu erklären. Ich bin hier auf plausible Vermutungen angewiesen. Am Tag vor dem Live-Show-Urteil, also am 15. Dezember 1981, hat das Bundesverwaltungsgericht die Durchführung von Peep-Shows untersagt – ebenfalls unter Berufung auf die guten Sitten nach § 33 a der Gewerbeordnung. Wir wissen mittlerweile, dass sich das Peep-Show-Verbot nicht wirklich durchgesetzt hat. Die Veranstalter haben zunächst Veränderungen vorgenommen, die eine Umgehung des Urteils ermöglichte. Die verspiegelten Scheiben wurden durch normale Glasscheiben ersetzt und die verschließbaren Türen durch Vorhänge. Die Betreiber sind, da ja ihr Kerngeschäft betroffen war, auch immer wieder vor die Verwaltungsgerichte gezogen. Es gibt mittlerweile drei weitere Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zu den Peep-Shows.
Aber schon nach dem ersten Urteil haben einige Betreiber sich mit dem Argument gewehrt, dass sie ja bereits eine gültige Erlaubnis für diese Shows in den Händen halten. Und die wollte man nicht hergeben. Hier ein Auszug aus dem Spiegel von 1983, den ich ausgegraben habe:
Zitat von http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14018910.html
Die Rücknahme einmal erteilter Genehmigungen kann teuer werden: Peep-Show-Betreiber (Jahresgewinn pro Betrieb: rund 300 000 Mark) könnten versuchen, sich in Schadenersatzverfahren auf die ursprünglichen Konzessionen zu berufen und Verdienstausfälle geltend zu machen.
Womöglich mit Erfolg. Denn ob die Berliner Oberrichter einmal so weit gehen, auch die Schließung eines bereits genehmigten Guckladens zu billigen, ist fraglich. Zwar haben sie mit ihrem Urteil endgültig entschieden, daß neue Konzessionen für Peep-Shows künftig nicht mehr erteilt werden dürfen. Für bereits bestehende Genehmigungen aber muß der Spruch der obersten Verwaltungsrichter nicht unbedingt gelten.
Nach dem westdeutschen Verwaltungsrecht ist es schwieriger, einen einmal vollzogenen Verwaltungsakt zurückzunehmen, als einen erstmals gestellten Antrag abzulehnen. Denn jeder Bürger darf darauf vertrauen, daß Genehmigungen auf Dauer rechtlichen Bestand haben. Das Verwaltungsgericht München jedenfalls entschied vergangene Woche, daß eine Peep-Show in der Bayerstraße weiterlaufen dürfe.
Der naheliegende Verdacht ist, dass die Läden auf der Reeperbahn ähnlich reagiert haben und sich heute noch auf die vor dem 16. Dezember 1981 ausgestellten Erlaubnisbescheide für Live-Shows berufen. Und wenn ich richtig liege, sucht unsere staatliche Obrigkeit hier die biologische Lösung: Nachdem der letzte Inhaber eines derartigen Bescheids verstorben ist, wird es auf der Reeperbahn auch keine Live-Shows mehr geben.
Der Grundsatz der Gewerbefreiheit soll aber für alle Bürger in gleicher Weise gelten. Wenn der Staat für mehr als 28 Jahre die als rechtswidrig empfundenen Live-Shows auf der Reeperbahn stillschweigend geduldet hat, nur weil man die Schadensersatzforderungen der Betreiber befürchtet, dann ist das zunächst ein dauerhafter Verstoß gegen den Grundgedanken der Gewerbefreiheit. Was noch schwerer wiegt: Die Bundesverwaltungsrichter vermuten sogar, dass mit der Aufführung von Live-Shows das höchste Verfassungsgut, die Menschenwürde, verletzt wird. Dieser angebliche Verstoß gegen den Grundgedanken unserer Verfassung wurde jetzt für mehr als 28 Jahre stillschweigend akzeptiert.
Die Hamburger Rechtslage entlarvt die Auflagenpraxis der Ordnungsbehörden als das, was sie in Wirklichkeit ist: Eine alberne Schmierenkomödie von Verwaltungsrichtern und Ordnungsbeamten.
Peter
RE: Venus Berlin 2010
in Tipps und Infos 21.10.2010 18:15von bugi •

Profi Member | 247 Beiträge
Hallo Peter,
Zitat:
,,Die Hamburger Rechtslage entlarvt die Auflagenpraxis der Ordnungsbehörden als das, was sie in Wirklichkeit ist: Eine alberne Schmierenkomödie von Verwaltungsrichtern und Ordnungsbeamten.'' ...und einigen Gemeinde-, b.z.w. Stadträten.
Du sprichst mir aus der Seele. Ich bin bestimmt nicht der einzige, der froh ist, dass du in diesem Forum bist. Ich bin da erst seit einem Jahr, und ich wundere mich, dass die Sachen mit Auflagen, Steuern und Verboten auf Erotikmessen, nach so vielen Jahren, immer noch unklar sind. Es wäre natürlich schön, wenn irgendein Veranstalter, in dieser Materie die Klarheit Schaffen würde. Aber die behandeln das, wie ein Staatsgeheimnis.
Übrigens, was hältst du von der Idee, einen extra Thread zuöffnen, wo man genau solche Probleme diskutiert? Ich würde es begrüßen, dass du genau mit diesem Beitrag, dass du geschrieben hast, so ein Thread öffnest. Der Titel, vielleicht so:
,, Die amtliche Betonköpfe und die Zensur von Erotikmessen’’.
Spaß an Seite. Überlege es dir.
Gruß
bugi
RE: Venus Berlin 2010
in Tipps und Infos 24.10.2010 17:09von DerMuenchner •

Profi Member | 463 Beiträge
Zitat von bugi
...
wundere mich, dass die Sachen mit Auflagen, Steuern und Verboten auf Erotikmessen, nach so vielen Jahren, immer noch unklar sind. Es wäre natürlich schön, wenn irgendein Veranstalter, in dieser Materie die Klarheit Schaffen würde. Aber die behandeln das, wie ein Staatsgeheimnis.
...
Hallo bugi,
meines Erachtens haben sich die Veranstalter mit der Situation arrangiert.
Gründe:
- Sie wissen, was wo möglich ist und was nicht. Dies zählt sozusagen zu ihrem Geschäfts-Knowhow. Wenn dies öffentlich breit getreten wird, könnten Außenstehende versuchen, in das Geschäft einzusteigen.
- Solange das vollständige Verbot für die Hardcoreshows, das es ja bereits gibt, nicht durchgesetzt wird, werden Sie nicht klagen, denn vor Gericht und auf See ist man in Gottes Hand, d.h. ein aktuelles höchstrichterliches Urteil könnte auch gegen die Betreiber ausfallen. Darüberhinaus würde sich ein Verfahren bis zur rechtskräfitgen Entscheidung über viele Jahre hinziehen und wäre sehr kostenintensiv.
- Die Veranstaltungen finden fast ausschließlich in Räumlichkeiten statt, die entweder direkt von einer Kommune oder einer kommunalen Tochtergesellschaft vermietet werden. Sollte ein Veranstalter aggressiv gegen die Gewerbeaufsicht vorgehen, könnte es meines Erachtens durchaus sein, daß die Halle im nächsten Jahr nicht zur Verfügung steht. Einen Rechtsanspruch auf die Vermietung einer Räumlichkeit konnten bislang in Einzelfällen nur Parteien als Träger der politischen Willensbildung durchsetzen. Auch in anderen Kommunen hätte der betreffende Veranstalter schlechte Karten, denn so wie wir uns hier im Forum gegenseitig unterrichten, treffen sich die Kommunalbeamten auf Tagungen und Schulungen. Dabei tauschen sie natürlich ihre Erfahrungen und Ärgernisse aus.
- Sofern der Veranstalter sich einigermaßen an die ungeschriebenen Regeln hält, drückt die Gewerbeaufsicht wohl beide Augen zu, denn die Kommunen haben bei leeren Kassen durchaus ein Interesse, daß erstens die Hallen vermietet sind und zweitens durch die Messebesucher Geld in die Städte kommt. Ohne Kläger kein Richter, d.h. die Messebesucher werden sich kaum beschweren und diejenigen, die gegen solche Erotikmessen sind, finden nicht den Weg in die Veranstaltung. Wenn es ein Veranstalter übertreibt, dann wird eingegriffen. (Beispiel Reformationtag - hoher evangelischer Feiertag)
Insgesamt ein Geschäft, das für beide Seiten Vorteile bringt, warum also ändern.
"Never change a running system" - Wenn es läuft, lass es so, Du kannst es nur verschlechtern.
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